Vertragsübersicht  |  Nutzungsvereinbarung 

  • „Gretl“ ist Nutzungsberechtigte der Räumlichkeiten 1050 Wien, Einsiedlerplatz 7 bestehend aus (Aufzählung der Räumlichkeiten).
  • „Gretl“ gewährt Raumnutzung entsprechend Anlage 1 für sein/ihr ………………………………………………………………………………………………..Angebot.
  • Die Räumlichkeiten stehen dem NutzerIn nur in den definierten Zeiträumen, beschrieben in Anlage 1, zur Verfügung.
  • Enthalten ist die Nutzung des Inventars im Nutzungszeitraum, siehe Inventarliste. Enthalten ist auch die Nutzung der Nebenräume wie WC und Küche.
  • Die Vereinbarung kann ohne schriftliches Einverständnis von „Gretl“  nicht auf Dritte übertragen werden. Tritt ein Dritter in die Nutzungsvereinbarung ein, so haften er/sie und der/die bisherige NutzerIn als GesamtschuldnerIn gegenüber „Gretl“  für etwaige schuldhaft verursachte Schäden. Siehe AGB „Gretl“.
  • Gretl haftet nicht für die Inhalte (Programm, Veranstaltungen etc.) die in diesen Räumen stattfinden. Dafür sind alleinig die NutzerInnen verantwortlich.
    Bei einer, den Statuten des Vereins widersprechenden Nutzung,  kann dieser Nutzungsvertrag ohne Angabe von Gründen sofort außer Kraft gesetzt werden.
  • Raumnutzung einmalig: Die Vereinbarung ist nur an genanntem Tag gültig.
  • Raumnutzung regelmäßig: Eine Kündigung dieser Vereinbarung ist unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist jeweils zum Monatsletzten per Brief, Mail oder Fax möglich.
  • Schriftform: Sämtliche Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Regelung. Nebenabreden zu diesem Vertrag wurden nicht getroffen.

Bitte nur ausdrucken, wenn nötig. Gemeinsam Papier sparen und die Umwelt schonen.